Psychosoziales Coaching nach §16k SGB II (oft auch „16k“ genannt) ist eine Unterstützung, wenn persönliche Belastungen gerade im Weg stehen, zum Beispiel Stress, Überforderung, Konflikte oder fehlende Struktur. Ziel ist, wieder mehr Stabilität, Orientierung und Handlungsspielraum im Alltag aufzubauen, damit berufliche Schritte oder nächste Entscheidungen wieder möglich werden. Beim Jobcenter und im Gesetz heißt dieses Angebot „ganzheitliche Betreuung“ nach Paragraf 16k SGB II – manchmal auch SGB 2 geschrieben. Gemeint ist dasselbe.
Im Coaching sortieren wir gemeinsam, was dich gerade blockiert, was dir gut tut und welche kleinen Schritte realistisch sind. Dabei geht es nicht um „perfekt funktionieren“, sondern darum, wieder ins Handeln zu kommen, in deinem Tempo und mit einem klaren Plan.
Wichtig: Coaching ersetzt keine Psychotherapie und ist keine Akut- oder Krisenhilfe. Wenn du gerade dringend Unterstützung brauchst, helfen wir dir dabei, passende Anlaufstellen zu finden.
Kurz gesagt: §16k-Coaching hilft dir, Alltag und Belastungen wieder stabiler zu bekommen, damit berufliche Schritte wieder machbar werden.
Ein Abbruch kostet dich nichts. Wenn du das Coaching abbrichst oder gar nicht erst antrittst, gilt das nicht als Pflichtverletzung. § 16k Absatz 4 SGB II nimmt diesen Fall ausdrücklich von den Regeln aus, nach denen sonst eine Leistungsminderung möglich wäre. Du riskierst damit keine Kürzung deiner Leistungen.
Die Förderung läuft in der Regel über einen 16k-Gutschein, den dein Jobcenter ausstellt. Träger brauchen dafür eine Zulassung nach dem SGB III – Good Prospects hat sie.