Coaching über das Jobcenter

Internationale Fachkraft nimmt lächelnd an einem AVGS Coaching auf Englisch in Berlin teil – Online-Coaching-Sitzung am Laptop mit Kopfhörern

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit kann dir ein berufliches Coaching vollständig bezahlen – am häufigsten über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
  • Für dich ist das Coaching kostenfrei. Du zahlst nichts dazu und gehst keine finanziellen Verpflichtungen ein.
  • Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, ob du Grundsicherung oder Arbeitslosengeld beziehst.
  • Den Gutschein löst du bei einem nach AZAV zertifizierten Träger ein – zum Beispiel bei Good Prospects, online oder an den Standorten in Berlin und Rostock.

Vielleicht hat deine Ansprechperson im Jobcenter ein Coaching erwähnt. Oder du hast gehört, dass andere auf diesem Weg Unterstützung bekommen haben, und fragst dich, wie das funktioniert. Wie ein Coaching über das Jobcenter läuft, wer es bekommt und was dich erwartet, liest du hier.

Was ist ein Coaching über das Jobcenter?

Dahinter steckt meist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS. Mit diesem Gutschein übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten für ein Coaching bei einem zertifizierten Träger – zu 100 Prozent. Du suchst dir den Träger selbst aus und entscheidest, ob das Angebot zu dir passt.

Ein solches Coaching ist keine Bewerbungsschulung von der Stange. Bei uns arbeitest du im Einzelcoaching an dem, was dich wirklich weiterbringt: Orientierung, Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Gespräche – in deinem Tempo und auf deine Situation zugeschnitten.

Jobcenter oder Agentur für Arbeit – wer ist für dich zuständig?

Beide Stellen können ein Coaching mit dem AVGS fördern. Deine Ansprechpartnerin ist die Stelle, die dich betreut:

  • Du bekommst Grundsicherung (früher Bürgergeld)? Dann läuft dein Weg über das Jobcenter.
  • Du bekommst Arbeitslosengeld oder wirst von der Agentur für Arbeit betreut? Dann sprichst du dort mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Gefördert werden können Menschen, die arbeitslos sind, denen Arbeitslosigkeit droht oder die eine Ausbildung suchen. Ob die Voraussetzungen bei dir vorliegen, prüft deine Fachkraft im Gespräch. In beiden Fällen gilt: Den Gutschein kannst du bei uns einlösen.

Zwei Wege zum geförderten Coaching

1. Das AVGS-Coaching. Der klassische Weg für alle, die beruflich weiterkommen möchten: Orientierung finden, Bewerbungen verbessern, den Wiedereinstieg vorbereiten. Wie unser Einzelcoaching abläuft, liest du auf der Seite zum AVGS Coaching Berlin.

2. Das psychosoziale Coaching. Manchmal ist nicht die Bewerbung das Thema, sondern das Leben drumherum: Stress und Überforderung. Dafür gibt es beim Jobcenter ein eigenes Angebot, die sogenannte ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II. Bei uns heißt sie psychosoziales Coaching – Stabilisierung kommt hier vor der Bewerbung. Gut zu wissen: Dieses Angebot ist freiwillig. Wer es nicht antritt oder abbricht, muss keine Kürzung der Leistungen befürchten.

Du bist nicht sicher, welcher Weg zu deiner Situation passt? Dann melde dich bei uns – wir schauen gemeinsam drauf, unverbindlich und kostenfrei.

So bekommst du dein Coaching – in drei Schritten

  1. Sprich mit deiner Ansprechperson im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit. Sag konkret, was du erreichen möchtest und wobei dich ein Coaching unterstützen soll. Einen Rechtsanspruch auf den AVGS gibt es nicht – die Entscheidung liegt bei deiner Fachkraft. Eine klare Begründung hilft.
  2. Du erhältst den Gutschein. Darauf stehen Umfang und Gültigkeitsdauer deines Coachings.
  3. Du löst ihn bei einem zertifizierten Träger ein – zum Beispiel bei uns. Wir kümmern uns um die Formalitäten mit dem Jobcenter, du konzentrierst dich auf deine nächsten Schritte.

Eine ausführliche Anleitung mit Formulierungshilfen für das Gespräch findest du unter AVGS beantragen.

Was dich im Coaching bei Good Prospects erwartet

Ein Einzelcoaching über das Jobcenter heißt bei uns: persönlich und auf dich zugeschnitten.

  • Einzelcoaching statt Gruppenkurs. Es geht um deine Situation, nicht um ein Standardprogramm.
  • Klarheit über deine Richtung. Wir schauen auf deine Stärken und Erfahrungen und entwickeln daraus realistische nächste Schritte.
  • Bewerbungen, die zu dir passen. Lebenslauf, Anschreiben und Profile bringen auf den Punkt, was du kannst.
  • Vorbereitung auf Gespräche. Vorstellungsgespräche und Termine im Jobcenter – du gehst vorbereitet hinein.
  • Online oder vor Ort. Du entscheidest: per Videocall oder an unseren Standorten in Berlin – in Adlershof, Schöneweide und Lichtenberg – sowie in Rostock.

Häufige Fragen zum Coaching über das Jobcenter

Was kostet mich das Coaching?

Nichts. Mit dem AVGS übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten vollständig. Es kommen keine Zuzahlungen und keine versteckten Kosten auf dich zu.

Ist ein Coaching vom Jobcenter Pflicht?

Den AVGS beantragst du selbst – niemand verpflichtet dich, einen Gutschein zu nutzen. Auch die ganzheitliche Betreuung nach § 16k ist freiwillig: Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass ein Nichtantritt oder Abbruch nicht zu einer Leistungskürzung führt. Wenn dein Jobcenter dir eine andere Maßnahme zuweist, klärst du Fragen dazu am besten direkt mit deiner Ansprechperson.

Wie lange dauert ein Coaching über das Jobcenter?

Das steht auf deinem Gutschein: Er legt Umfang und Zeitraum fest, abgestimmt auf deine Situation. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wie sich dein Gutschein sinnvoll nutzen lässt.

Kann ich mir den Coaching-Anbieter aussuchen?

Ja – im Rahmen dessen, was dein Gutschein vorsieht. Du wählst selbst, bei welchem zugelassenen Träger du das Coaching machst, solange dessen Angebot zu Ziel und Inhalt deines Gutscheins passt. Es lohnt sich, vorher ein unverbindliches Erstgespräch zu führen – so merkst du schnell, ob es menschlich passt.

Ich habe noch keinen Gutschein. Kann ich trotzdem starten?

Melde dich gern schon vorher bei uns. Wir erklären dir, wie du den AVGS beantragst, und du kannst mit einer klaren Vorstellung ins Gespräch mit deiner Fachkraft gehen. Den Ablauf findest du unter AVGS beantragen.

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