Kostenfrei über das Jobcenter.

Coaching über das Jobcenter
in Berlin

Einzelcoaching, das Jobcenter oder Agentur für Arbeit vollständig bezahlen

Vielleicht hat deine Ansprechperson im Jobcenter ein Coaching erwähnt. Oder du hast gehört, dass andere so Unterstützung bekommen haben, und fragst dich, wie das geht. Hier liest du, wie ein Coaching über das Jobcenter in Berlin läuft, wer es bekommt und ob du es ablehnen darfst.

Mann mit Kopfhörern im Online-Coaching am Laptop

Was ist ein Coaching über das Jobcenter?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit kann dir ein berufliches Einzelcoaching vollständig bezahlen, meist über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
  • Für dich ist das Coaching kostenfrei. Du zahlst nichts dazu und gehst keine finanziellen Verpflichtungen ein.
  • Den Gutschein löst du bei einem nach AZAV zertifizierten Träger ein, zum Beispiel bei Good Prospects: an drei Standorten in Berlin, in Rostock oder online.

Dahinter steckt meist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS. Mit diesem Gutschein übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten für ein Coaching bei einem zertifizierten Träger, und zwar zu 100 Prozent. Du suchst dir den Träger selbst aus und entscheidest, ob das Angebot zu dir passt.

Ein solches Coaching ist keine Bewerbungsschulung von der Stange. Bei uns arbeitest du im Einzelcoaching an dem, was dich wirklich weiterbringt: Orientierung, Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Gespräche. In deinem Tempo und auf deine Situation zugeschnitten.

Jobcenter oder Agentur für Arbeit: wer ist für dich zuständig?

Beide Stellen können ein Coaching mit dem AVGS fördern. Deine Ansprechpartnerin ist die Stelle, die dich betreut:

  • Du bekommst Grundsicherung (früher Bürgergeld)? Dann läuft dein Weg über das Jobcenter.
  • Du bekommst Arbeitslosengeld oder wirst von der Agentur für Arbeit betreut? Dann sprichst du dort mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Gefördert werden können Menschen, die arbeitslos sind, denen Arbeitslosigkeit droht oder die eine Ausbildung suchen. Ob die Voraussetzungen bei dir vorliegen, prüft deine Fachkraft im Gespräch. In beiden Fällen gilt: Den Gutschein kannst du bei uns einlösen.

Zwei Wege zum geförderten Coaching

1. Das AVGS-Coaching. Der klassische Weg für alle, die beruflich weiterkommen möchten: Orientierung finden, Bewerbungen verbessern, den Wiedereinstieg vorbereiten. Wie unser Einzelcoaching abläuft, liest du auf der Seite zum AVGS Coaching Berlin.

2. Das psychosoziale Coaching. Manchmal ist nicht die Bewerbung das Thema, sondern das Leben drumherum: Stress, Überforderung, zu viel auf einmal. Dafür gibt es beim Jobcenter ein eigenes Angebot, die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II. Bei uns heißt sie psychosoziales Coaching. Stabilisierung kommt hier vor der Bewerbung. Dieses Angebot ist freiwillig. Wer es nicht antritt oder abbricht, muss keine Kürzung der Leistungen befürchten.

Du bist nicht sicher, welcher Weg zu deiner Situation passt? Dann melde dich bei uns. Wir schauen gemeinsam drauf, unverbindlich und kostenfrei.

Einzelcoaching über das Jobcenter: was dich bei Good Prospects erwartet

Einzelcoaching heißt: Es geht um deine Situation, nicht um ein Standardprogramm. Kein Gruppenkurs, keine Präsentation vor zwanzig Leuten. Du und dein Coach, in Terminen, die zu deinem Alltag passen. Die Formalitäten mit dem Jobcenter übernehmen wir. Auf Wunsch coachen wir auf Englisch, siehe AVGS-Coaching für internationale Fachkräfte.

Klarheit über deine Richtung

Wir schauen auf deine Stärken und Erfahrungen und entwickeln daraus realistische nächste Schritte.

Bewerbungen, die zu dir passen

Lebenslauf, Anschreiben und Profile bringen auf den Punkt, was du kannst.

Vorbereitung auf Gespräche

Vorstellungsgespräche und Termine im Jobcenter: Du gehst vorbereitet hinein.

Systemwissen

Wir kennen die Abläufe im Jobcenter und in der Agentur für Arbeit und übersetzen dir, was Schreiben und Fristen bedeuten.

Bewerbungstraining über die Agentur für Arbeit

Wenn dich die Agentur für Arbeit betreut, kennst du das Angebot vielleicht unter dem Namen Bewerbungstraining. Auch das läuft über den AVGS. Bei uns ist Bewerbungstraining kein Kurs, sondern Teil deines Einzelcoachings: Unterlagen, Auftritt, Gesprächsführung, so lange, bis du dich sicher fühlst. Was ein Bewerbungscoaching bringt und wann es sich lohnt, liest du unter Bewerbungscoaching Berlin.

So bekommst du dein Coaching: in drei Schritten

Sprich mit deiner Ansprechperson im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit. Sag konkret, was du erreichen möchtest. Einen Rechtsanspruch auf den AVGS gibt es nicht, die Entscheidung liegt bei deiner Fachkraft.

Du erhältst den Gutschein. Darauf stehen Umfang und Gültigkeitsdauer deines Coachings.

Du löst ihn bei einem zertifizierten Träger ein, zum Beispiel bei uns. Melde dich mit dem Gutschein, wir vereinbaren ein Erstgespräch.

Eine ausführliche Anleitung mit Formulierungshilfen für das Gespräch findest du auf unserer Seite zum AVGS-Antrag.

Unser AVGS Coaching ist nach der AZAV zugelassen, zertifiziert durch die Zertifizierungsstelle ZERT PUNKT. Die Zulassung gilt für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Für dich heißt das ganz praktisch: Wir dürfen deinen AVGS einlösen, und die Kosten trägt vollständig das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Du zahlst nichts.

Coaching über das Jobcenter in Berlin: unsere Standorte

In Berlin coachen wir dich an drei Standorten: in Adlershof, Schöneweide und Lichtenberg. Alle drei sind mit S-Bahn und Tram gut zu erreichen. Welches Jobcenter dich betreut, spielt keine Rolle, du kannst dir den Standort aussuchen, der für dich am besten liegt.

Dazu kommt unser Standort in Rostock. Und wenn dir online lieber ist: Coaching per Videocall ist über denselben Gutschein möglich. Falls auf deinem Gutschein eine regionale Beschränkung steht, klären wir das vorab mit dir.

Häufige Fragen zum Coaching über das Jobcenter

Nichts. Mit dem AVGS übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten vollständig. Es kommen keine Zuzahlungen und keine versteckten Kosten auf dich zu.

Nein. Den AVGS musst du nicht nutzen, und du wählst den Träger selbst aus. Ob du das Coaching machst, entscheidest du, bevor das Jobcenter deine Teilnahme bewilligt. Danach ändert sich eines: In dem Bescheid steht eine Rechtsfolgenbelehrung. Wer eine bewilligte Maßnahme ohne wichtigen Grund nicht antritt oder abbricht, riskiert eine Kürzung der Leistung. Das gilt auch für Maßnahmen, die dir das Jobcenter zuweist.

Die Ausnahme ist die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II: Sie ist in jedem Fall freiwillig. Nichtantritt oder Abbruch führen dort nicht zu einer Kürzung. Wenn du unsicher bist, frag bei deiner Ansprechperson nach, bevor du entscheidest.

Ja. Du entscheidest, ob du den Gutschein nutzt, bei welchem Träger du ihn einlöst und ob das Angebot zu dir passt. Ein Erstgespräch bei uns ist unverbindlich. Solange deine Teilnahme noch nicht bewilligt ist, kannst du ohne Angabe von Gründen absagen. Ist sie bewilligt, sprich vor einem Abbruch mit deiner Ansprechperson im Jobcenter. Wir als Träger müssen einen Abbruch dorthin melden.

Beim psychosozialen Coaching nach § 16k gilt: Auch ein Abbruch führt nicht zu einer Kürzung deiner Leistungen.

Das steht auf deinem Gutschein: Er legt Umfang und Zeitraum fest, abgestimmt auf deine Situation. Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wie sich dein Gutschein sinnvoll nutzen lässt.

Ja, im Rahmen dessen, was dein Gutschein vorsieht. Du wählst selbst, bei welchem zugelassenen Träger du das Coaching machst, solange dessen Angebot zu Ziel und Inhalt deines Gutscheins passt. Es lohnt sich, vorher ein unverbindliches Erstgespräch zu führen. So merkst du schnell, ob es menschlich passt.

Melde dich gern schon vorher bei uns. Wir erklären dir, wie du den AVGS beantragst, und du gehst mit einer klaren Vorstellung ins Gespräch mit deiner Fachkraft. Den Ablauf findest du unter AVGS beantragen.

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