
Deine Stelle ist weggefallen oder fällt bald weg
Nach einer Kündigung oder vor dem Ende eines befristeten Vertrags stellt sich die Frage, ob du im alten Feld weitersuchen willst. Wir prüfen mit dir, was dafür spricht und was dagegen.
Wege entdecken
Deine Stelle ist weg oder fällt bald weg, und du weißt noch nicht, was danach kommt?
Im Einzelcoaching findest du eine Richtung, die zu dir und zum Arbeitsmarkt passt. Berufliche Neuorientierung ist ein Schwerpunkt unseres AVGS-Coachings. Bist du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet, kann deine Fachkraft dir dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen, kurz AVGS. Dann kostet dich das Coaching nichts.

Für jeden Neuanfang
Das Coaching richtet sich an Menschen, die arbeitslos sind oder deren Stelle bald wegfällt. Vier Situationen begegnen uns besonders oft.

Nach einer Kündigung oder vor dem Ende eines befristeten Vertrags stellt sich die Frage, ob du im alten Feld weitersuchen willst. Wir prüfen mit dir, was dafür spricht und was dagegen.

Nach Elternzeit, Pflege oder einer längeren Auszeit willst du zurück in den Beruf, aber nicht unbedingt ins Alte. Bist du dafür arbeitsuchend gemeldet, suchen wir mit dir eine Richtung, die zu deinem Leben passt. Mehr dazu: Berufliche Neuorientierung nach der Elternzeit und Berufsorientierung für Mütter.

Wer mit 40 oder 50 den Job verliert, fängt nicht bei null an. Du bringst Erfahrung mit, die auch in einem neuen Feld zählt. Wir machen sichtbar, wohin sie dich tragen kann. Mehr dazu: Berufliche Neuorientierung mit 40.

Nach Studium oder Promotion dauert der Weg in den Beruf manchmal länger als gedacht. Dafür gibt es bei uns ein eigenes Coaching für Akademiker.
Du arbeitest im Einzelcoaching, in Terminen, die zu deinem Alltag passen. Die Reihenfolge richten wir nach dir. Meist sieht sie so aus:
Was kannst du, was hat dir in früheren Jobs Kraft gegeben, was willst du nicht mehr? Aus deinen Antworten entsteht ein klares Bild deiner Stärken.
Wir schauen, welche Berufe und Branchen dazu passen und wo gesucht wird. Auch Quereinstieg und Weiterbildung kommen auf den Tisch.
Du entscheidest dich für eine Richtung. Gemeinsam legen wir die Schritte fest, die dich dorthin bringen.
Lebenslauf und Anschreiben zeigen, warum du in die neue Richtung passt. Wir bereiten dich auf Gespräche vor. Sieht dein Gutschein es vor, begleiten wir dich auch in den ersten Wochen im neuen Job.
Eine Neuorientierung kostet Kraft. Oft laufen Zweifel mit: Bin ich zu alt? Kann ich das überhaupt? Das ist normal, und es hat im Coaching Platz.
Wir kennen den Arbeitsmarkt und die Abläufe bei Jobcenter und Agentur für Arbeit. So planst du mit dem, was möglich ist, statt mit Vermutungen.
Manchmal ist die Belastung gerade größer als die Frage nach dem Beruf. Wenn dich das Jobcenter betreut, gibt es dafür das psychosoziale Coaching nach § 16k SGB II. Dort kommt Stabilisierung vor der Bewerbung.


Das Coaching ist für dich kostenfrei, wenn deine Fachkraft im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit dir einen AVGS ausstellt. Die Kosten trägt dann vollständig die Behörde. So kommst du dahin:
Noch keinen Gutschein? Melde dich trotzdem gern schon vorher. Wir erklären dir, wie du ihn beantragst. Wie du das Gespräch vorbereitest, steht unter AVGS beantragen. Wer für dich zuständig ist, erklärt Coaching über das Jobcenter.
Endet dein Arbeitsverhältnis, etwa nach einer Kündigung oder mit einem befristeten Vertrag, meldest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Spätestens drei Monate vor dem Ende, erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen. Danach kannst du deine Fachkraft auf ein Coaching ansprechen.

In Berlin coachen wir dich an vier Standorten: in Adlershof, Schöneweide, Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf. Dazu kommt unser Standort in Rostock. Welches Jobcenter dich betreut, spielt meist keine Rolle. Du wählst den Standort, der für dich am besten liegt, oder nimmst per Videocall teil. Falls auf deinem Gutschein eine regionale Beschränkung steht, klären wir das vorab mit dir. Alle Adressen findest du unter Standorte.
Unser AVGS-Coaching ist nach der AZAV zugelassen. Das ist die Verordnung, nach der Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen werden. Die Zulassung hat die fachkundige Stelle ZERT PUNKT erteilt. Sie gilt für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Deshalb dürfen wir deinen AVGS einlösen.
Häufige Fragen zur beruflichen Neuorientierung
Mit AVGS nichts. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten vollständig. Es kommen keine Zuzahlungen auf dich zu.
Das legt dein Gutschein fest. Wie viele Unterrichtseinheiten du bekommst, entscheidet deine Fachkraft im Einzelfall. Eine Einheit dauert in der Regel 45 Minuten, möglich sind zum Beispiel 20 Einheiten, auch mehr. Wie du sie auf Termine verteilst, besprechen wir gemeinsam.
Wenn deine Stelle wegfällt, ist das möglich. Nach einer Kündigung oder vor dem Ende eines befristeten Vertrags kannst du als von Arbeitslosigkeit bedroht gelten. Dann meldest du dich arbeitsuchend und sprichst deine Fachkraft auf einen AVGS an. Wer nur wechseln möchte, ohne dass die Stelle wegfällt, bekommt von der Agentur für Arbeit keinen AVGS. Anders ist es, wenn du trotz Job ergänzend Grundsicherungsgeld bekommst: Dann kann das Jobcenter einen AVGS ausstellen.
Nein. Ein neuer Weg mit 50 sieht oft anders aus als mit 30: Du baust stärker auf dem auf, was du schon kannst. Im Coaching finden wir heraus, welche Richtung für dich realistisch ist.
Beides ist möglich, auch im Wechsel. Vor Ort coachen wir an vier Standorten in Berlin und in Rostock, online per Videocall. Beides läuft über denselben Gutschein.
Wenn du schon genau weißt, welchen Beruf du lernen willst, brauchst du vor allem eine Weiterbildung oder Umschulung. Die kann die Agentur für Arbeit über einen Bildungsgutschein fördern, auch wenn dich das Jobcenter betreut. Der AVGS ist dafür nicht gedacht. Sprich in dem Fall direkt deine Fachkraft darauf an. Schwankst du noch zwischen mehreren Richtungen, hilft dir das Coaching bei der Entscheidung.