Das wichtigste in Kürze
- Ab 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld”. Dein Anspruch bleibt bestehen, du musst keinen neuen Antrag stellen.
- Der Vermittlungsvorrang kehrt zurück: Jobangebote kommen schneller, und du musst Ablehnungen gegenüber dem Jobcenter begründen können.
- Das Sanktionssystem wird verschärft und bei wiederholten Pflichtverstößen sind stufenweise Kürzungen bis zum vollständigen Entzug möglich.
- Der AVGS bleibt erhalten und gilt weiterhin. Bereits ausgestellte Gutscheine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
- Coaching wird unter den neuen Regeln wichtiger, nicht unwichtiger, wer vorbereitet in Vermittlungsgespräche geht, ist klar im Vorteil.
Was hinter der Reform steckt
Am 5. März 2026 hat der Bundestag die Bürgergeld Reform 2026 beschlossen: Aus dem Bürgergeld wird zum 1. Juli die neue Grundsicherung. Betroffen sind rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland. Die Bürgergeld Reform 2026 schafft damit ein neues System – mit anderen Regeln, anderen Pflichten und vielen offenen Fragen.
In den Schlagzeilen geht es seitdem viel um Strafen, Druck und Verschärfung. Dieser Artikel macht etwas anderes: Er erklärt dir nüchtern, was tatsächlich im Gesetz steht, was sich für dich konkret ändert – und was eben nicht. Vor allem die Frage, was mit deinem AVGS-Gutschein passiert, lässt sich klar beantworten.
Was sich ab 1. Juli 2026 ändert, die 4 wichtigsten Punkte
1. Neuer Name: aus „Bürgergeld” wird „Grundsicherungsgeld”.
Die Geldleistung selbst heißt formal anders. Für die meisten Empfänger:innen ist das erstmal eine Etikette – wichtig wird der Name in Bescheiden, Briefen und im Schriftverkehr mit dem Jobcenter.
Die vollständigen gesetzlichen Grundlagen findest du in den Informationen der Bundesregierung zur neuen Grundsicherung.
2. Vermittlungsvorrang kehrt zurück. Das ist der inhaltlich größte Schritt. Künftig steht die direkte Vermittlung in Arbeit wieder an erster Stelle. Qualifizierung, Weiterbildung und Coaching sind nicht abgeschafft, rücken aber nach: Sie kommen dann zum Zug, wenn eine schnelle Vermittlung nicht realistisch ist oder die passenden Voraussetzungen fehlen. Für dich heißt das: Jobangebote wirst du schneller bekommen, und du wirst sie deutlicher begründen müssen, wenn sie nicht passen – gegenüber deiner Sachbearbeiterin im Jobcenter.
3. Verschärftes Sanktionssystem. Wer Termine ohne Grund verstreichen lässt, riskiert in einem Stufenmodell zunehmende Kürzungen des Regelsatzes – drei Pflichtverstöße mit ansteigenden Kürzungen, beim vierten Verstoß ist ein vollständiger Entzug möglich, in extremen Fällen auch der Unterkunftskosten. Wichtig: Leben Kinder oder Jugendliche im Haushalt, sind die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter geschützt. Sanktionen treten nicht automatisch ein, sondern setzen einen Bescheid voraus, gegen den du Widerspruch einlegen und Eilantrag stellen kannst.
4. Strengere Regeln bei Vermögen und Wohnen. Die Karenzzeit für geschütztes Vermögen verkürzt sich, und die Regeln zur „angemessenen” Wohnung greifen schneller. Das wirkt sich vor allem im ersten Jahr nach Antragstellung aus.
Was sich nicht ändert: Wer Anspruch hat, behält ihn. Es gibt keine Wiederantragspflicht zum 1. Juli für alle laufenden Fälle – dein bestehender Bescheid läuft weiter, bis ein neuer ergeht.

Was bleibt: Dein AVGS gilt weiterhin
Hier ist die nüchterne Antwort auf die Frage, die uns derzeit am häufigsten erreicht: Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) bleiben bestehen. Das Instrument ist Teil des SGB III und wurde durch die Reform nicht abgeschafft.
Konkret heißt das:
- Ein bereits ausgestellter AVGS behält seine Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Du kannst ihn weiter bei einem zugelassenen Coaching-Anbieter einlösen.
- Auch nach dem 1. Juli 2026 können Sachbearbeiter:innen weiterhin AVGS-Gutscheine ausstellen, die Voraussetzungen prüfen Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter individuell.
- Coaching, das über AVGS finanziert wird, kostet dich keinen Euro aus eigener Tasche.
Spannender ist die zweite Beobachtung: Durch den Vermittlungsvorrang gewinnt strukturiertes Coaching an Bedeutung, nicht weniger. Wer schneller in Vermittlungsgespräche kommt, braucht früher klare Antworten – auf Fragen nach Stärken, Zielen, Verfügbarkeit, Mobilität. Wer hier vorbereitet sitzt, vermeidet Pflichtverstöße aus Versehen und kann Angebote begründet annehmen oder ablehnen.
Wir bei Good Prospects sind zugelassener Träger für AVGS-Maßnahmen. Wenn du wissen willst, ob dein Gutschein zu unserem Programm passt melde dich bei uns, das Coaching selbst ist für dich kostenfrei mit AVGS.
Was Coaching leisten kann und was nicht
Sei vorsichtig mit Versprechen, die du in den nächsten Monaten lesen wirst. Coaching ist kein Sanktionsschutz, kein Joker gegen das Jobcenter und keine Garantie für die Wunschstelle. Was es leisten kann, ist konkreter und nüchterner.
Was Coaching kann:
- Vorbereitung auf Vermittlungsgespräche. Klare Antworten auf die Standardfragen, ein realistisches Profil, eine begründete Zielrichtung, das senkt das Risiko, in eine Pflichtverletzung zu rutschen, ohne es zu wollen.
- Schärfung der Unterlagen. Lebenslauf und Anschreiben, abgestimmt auf das, was im aktuellen Markt funktioniert.
- Strategie statt Aktionismus. Welche Stellen passen wirklich, welche nicht, in welcher Reihenfolge bewerben.
- Klärung der eigenen Richtung, wenn der Markt offen, aber dein Weg unklar ist.
Was Coaching nicht kann:
- Nichts an deinem Leistungsbescheid ändern. Das ist Sache des Jobcenters und im Streitfall des Sozialgerichts.
- Garantieren, dass eine Stelle zustande kommt. Vermittlung bleibt eine Wahrscheinlichkeitsfrage.
- Akute psychische Belastung allein auffangen. Wenn du merkst, dass nicht in erster Linie die Bewerbung das Thema ist, sondern Erschöpfung, Überforderung oder eine Krise im Alltag, ist das psychosoziale Coaching nach §16k SGB II der bessere Hebel. Es richtet sich genau an Menschen, bei denen Stabilisierung vor der Bewerbung kommen muss und auch hier läuft die Finanzierung über das Jobcenter, nicht über dich.

Drei Fragen, die du dir jetzt stellen solltest
1. Habe ich aktuell einen AVGS oder käme einer für mich in Frage? Wer einen Gutschein in der Schublade hat, sollte ihn vor Ablauf einlösen, sicher ist sicher. Wer keinen hat, kann beim nächsten Termin im Jobcenter danach fragen.
2. Bin ich für den Vermittlungsvorrang vorbereitet? Kannst du in zwei Sätzen sagen, welche Tätigkeiten du suchst, welche du ablehnst und warum? Hast du einen aktuellen Lebenslauf, der zu diesem Profil passt? Wenn nicht, sind das die ersten Schritte – unabhängig vom 1. Juli.
3. Stehe ich gerade stabil genug, um in höherem Tempo zu bewerben? Wenn die Antwort ehrlich „nein” ist, ist nicht ein Bewerbungs-Sprint die richtige Reaktion, sondern Stabilisierung. Über Hausarzt, Beratungsstellen oder psychosoziales Coaching nach §16k SGB II.
Häufige Fragen zur Bürgergeld Reform 2026
Verliere ich mit der Reform meinen Anspruch auf Bürgergeld?
Nein. Wer aktuell Bürgergeld bezieht, behält den Anspruch, die Leistung heißt ab dem 1. Juli 2026 nur „Grundsicherungsgeld”. Es gibt keine Pflicht zur Neuantragstellung zum Stichtag. Bescheide laufen weiter, bis das Jobcenter einen neuen erlässt. Höhe und Bedingungen können sich im weiteren Verlauf ändern, ein automatischer Wegfall ist aber nicht vorgesehen.
Gilt mein AVGS-Gutschein nach dem 1. Juli 2026 noch?
Ja. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine sind im SGB III geregelt und durch die Reform nicht abgeschafft. Ein bereits ausgestellter AVGS gilt bis zum aufgedruckten Datum. Auch nach dem 1. Juli 2026 können Agentur für Arbeit und Jobcenter weiter Gutscheine ausstellen, die Prüfung erfolgt individuell. Das Coaching selbst kostet dich keinen Euro.
Was passiert, wenn ich einen Termin im Jobcenter versäume?
Ein einzelner versäumter Termin führt in der Regel nicht zum vollständigen Leistungsentzug. Das neue Sanktionsmodell sieht ein gestuftes Vorgehen vor: Bei wiederholten Pflichtverstößen können der Regelsatz und in extremen Fällen auch die Unterkunftskosten gekürzt werden. Wichtig: Leben Kinder im Haushalt, sind Unterkunft und Heizung geschützt. Gegen jeden Bescheid kannst du Widerspruch und Eilantrag beim Sozialgericht einlegen.
Die Bürgergeld Reform 2026 ändert die Regeln, aber nicht deine Möglichkeiten
Die Reform schafft mehr Verbindlichkeit, aber sie schafft auch mehr Klarheit darüber, was jetzt gefragt ist. Wenn du dabei Unterstützung suchst, findest du bei Good Prospects individuelle Begleitung, kostenfrei mit AVGS. Einen Überblick über unsere Standorte findest du hier.




